Klausur und Schein
Gegen Ende des Studienjahres findet eine Klausur statt, die sich über die Themen der Vorlesung und des Kurses erstreckt.
Für die Studierenden, die die Klausur nicht bestehen, findet eine Nachklausur statt. Zur Nachklausur werden nur diejenigen Studierenden zugelassen, die auch die reguläre Klausur mitgeschrieben haben. Für Studierende, die auch die Nachklausur nicht bestehen, findet eine zweite Nachklausur statt.
Nach der Studienordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Humanmedizin, II, §5 (Absatz 3) können Prüfungen innerhalb eines Zeitraums von 18 Monaten zweimal wiederholt werden. Bei endgültigem Nichtbestehen der Klausur muss das Seminar wiederholt werden.
Informationen zu Inhalt und Form der Klausur finden Sie auf ILIAS.
Bedingungen für die Vergabe des Scheines:
- regelmäßige Teilnahme an Kurs und Seminar
- Dokumentation der Tagesfamulatur
- Bestehen der Klausur am Ende des Sommersemesters
Da es sich um gemeinsame Scheine - Kurs bzw. Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie – handelt, ist zusätzlich die erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen der Medizinischen Soziologie Voraussetzung für die Vergabe des Scheines.
Bitte beachten Sie: Die Verbuchung Ihrer Leistungen in der Leistungsübersicht erfolgt erst im Laufe des auf die Klausur folgenden Wintersemesters.